didara

Datenschutzblatt

didara auf dem Rechner einer Lehrkraft. Für Schulleitung und Datenschutzbeauftragte.

Stand 31. Oktober 2026, gilt für didara 1.3.0 auf dem Mac

Die Daten bleiben auf dem Rechner. Alles liegt verschlüsselt auf dem Rechner der Lehrkraft. Nichts geht in eine Cloud.

piparo hat keinen Zugriff. Kein Konto, keine Nutzungsdaten, keine Absturzberichte, kein Fernzugang.

Eine Verbindung, ohne Inhalte. Nur die Update-Suche auf Knopfdruck geht ins Netz, ohne Angaben zu Person, Gerät oder Inhalt.

Die Schule bleibt verantwortlich. Sie entscheidet, ob sie didara zulässt. Dieses Blatt hilft dabei.

1Was didara speichert

KinderVorname, Nachname (freiwillig), Klasse
UnterrichtKlassen, Fächer, Stundenplan, Planung, Aufgaben, Notizen
Anwesenheitanwesend, fehlt, verspätet, entschuldigt, befreit; auf Wunsch die Mitarbeit
Beobachtungen, GesprächeFreitext mit Datum, bei Elterngesprächen auch Ergebnis und Vereinbarungen
LeistungNoten, Punkte, Beurteilungen; Zeugnisnoten und Zeugnistexte der geleiteten Klasse
KalenderTermine, Ferien, Geburtstage mit Monat und Tag, ohne Jahr

Nicht gespeichert: Geburtsdatum, Anschrift, Kontaktdaten der Eltern, Name der Lehrkraft. Es gibt keine Konten.

2Wo die Daten liegen

piparo erhält aus der App keine Daten. Beim Kauf nur E-Mail-Adresse und Rechnungsangaben, nie Daten der Klasse.

3Wie die Daten geschützt sind

Datenbank
SQLCipher 4.14 mit AES-256 je Seite und HMAC-SHA512 gegen Veränderung.
Schlüssel
Zufällige 256 Bit im Schlüsselbund von macOS, nie in der Datei, einer Sicherung oder einem Protokoll.
Sicherung
Verschlüsselt. Der Code hat 16 Zeichen (rund 78 Bit), wird einmal angezeigt und nicht gespeichert.
Löschen
Gelöschte Seiten werden überschrieben, es entstehen keine Klartext-Zwischendateien.
Updates
Installiert wird nur, was eine gültige Signatur trägt.
Zugang
Kein eigenes Passwort. Den Zugang schützt das Benutzerkonto des Mac, mit Bildschirmsperre und FileVault.

4Auftragsverarbeitung

Nach unserer Einschätzung verarbeitet die piparo.tech GmbH keine Daten im Auftrag der Schule: Sie erhält nichts und hat keinen Zugang, Art. 28 DSGVO greift deshalb nicht. [7] [8] Die Bewertung trifft die Schule. Eine unterschriebene Erklärung und auf Wunsch ein Vertragsmuster schicken wir mit.

piparo.tech GmbH, Frauentorgraben 61, 90443 Nürnberg, hi@piparo.tech, didara-app.de Seite 1 von 2

5Was die Schule tut, am Beispiel Bayern

  1. Grundsatz. Schülerdaten gehören auf schulische Geräte. Auf privaten Geräten nur ausnahmsweise, wenn kein geeignetes schulisches Gerät da ist und die Schule die Abläufe geregelt hat. [4]
  2. Verantwortlich. Die Schule bleibt Verantwortliche für die dienstlichen Daten, auch auf privaten Geräten der Lehrkräfte. [1] [2] [5]
  3. Zulassen. Die Schulleitung entscheidet, ob und wie weit private Geräte genutzt werden und welche Anwendungen erlaubt sind, etwa über eine Softwareliste. Sie kann Maßgaben festlegen. [1] [2]
  4. Anzeigen. Die Lehrkraft zeigt das private Gerät vor der ersten Nutzung an, mit der Erklärung zur Nutzung privater Endgeräte. Die Schule belehrt und dokumentiert das. [2] [4]
  5. Absichern. Das Gerät erfüllt die Mindestsicherheitsstandards: verschlüsselte Festplatte (am Mac FileVault), Sperre nach spätestens 15 Minuten, dienstliche Daten in einem verschlüsselten Verzeichnis. [3] [6]
  6. Dokumentieren. Die Schule führt das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und prüft, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nötig ist. Vorlagen dafür schicken wir mit. [7] [9]

Noten und Zeugnistexte schließt keine Quelle aus, die Schulleitung kann sie über Softwareliste und Maßgaben einschränken. Andere Länder haben eigene Regeln.

Zeile für die Softwareliste

Anwendungdidara 1.3.0 für macOS
Herstellerpiparo.tech GmbH, Frauentorgraben 61, 90443 Nürnberg
ZweckUnterrichtsplanung, Anwesenheit, Beobachtung, Leistungsbewertung, Zeugnistexte
Speicherortlokal, verschlüsselte Datei im Benutzerprofil der Lehrkraft
Verbindungennur die Update-Suche auf Anfrage, ohne Inhalte
Auftragsverarbeitungnach Einschätzung des Herstellers keine
Geräteüberblicknein, jede Lehrkraft nennt ihr Gerät in der Erklärung

6Grenzen, offen gesagt

  • Exporte (PDF, Word) und Ausdrucke sind nicht verschlüsselt. Sie gehören in ein verschlüsseltes dienstliches Verzeichnis. [3]
  • Aufzeichnungen außerhalb der Schülerakte sind spätestens zwei Jahre nach Ablauf des Schuljahres zu löschen. didara kann einzelne Kinder und Schuljahre heute nur archivieren, nicht endgültig löschen. Bis das kommt, geht vollständiges Löschen nur über den Datenordner und den Schlüssel. [5]
  • Vor Updates mit neuem Datenformat bleibt eine verschlüsselte Kopie im Datenordner liegen.
  • Freitexte speichert didara so, wie sie getippt sind. Was dort stehen darf, etwa Angaben zur Gesundheit, legt die Schule fest. [7]

7Weitere Unterlagen

Kostenlos auf Anfrage an hi@piparo.tech: Erklärung zur Auftragsverarbeitung, technische und organisatorische Maßnahmen, Verschlüsselungsnachweis, Datenfluss, Löschkonzept, Vorlagen für Verzeichnis und Folgenabschätzung, Ausfüllhilfe zur Erklärung, Vertragsmuster.

8Quellen, gelesen am 31. Oktober 2026

  1. Kultusministerium: Private Endgeräte im Dienstgebrauch, Stand 08.05.2025. km.bayern.de
  2. Kultusministerium: Erklärung zur Nutzung privater Endgeräte, Muster, Stand 05.07.2024. km.bayern.de
  3. Kultusministerium: Mindestsicherheitsstandards für private Endgeräte, Stand 14.09.2023, Nr. 1.1, 4, 7, 8. km.bayern.de
  4. Bekanntmachung zum Vollzug des Datenschutzrechts an staatlichen Schulen vom 14.07.2022, Nr. 3.2.4. gesetze-bayern.de
  5. Lehrerdienstordnung (LDO), § 14a und § 27 Abs. 7. gesetze-bayern.de
  6. Kultusministerium: Verschlüsselung, Stand 12.06.2026. km.bayern.de
  7. Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679, Art. 4 Nr. 7 und 8, Art. 9, 28, 30, 32, 35. eur-lex.europa.eu
  8. Europäischer Datenschutzausschuss: Leitlinien 07/2020, Rn. 79. edpb.europa.eu
  9. Landesbeauftragter für den Datenschutz: Liste zur Folgenabschätzung, Fallgruppe 16, Stand 01.03.2019. datenschutz-bayern.de
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